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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Forkademy Stapler-Schulungen, Althausstraße 8, 87544 Blaichach

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von Forkademy Stapler-Schulungen (im Folgenden "Anbieter") gegenüber Unternehmen und Privatpersonen (im Folgenden "Kunden") erbracht werden.

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2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter bietet foldgende Dienstleistungen an:

- Schulungen und jährliche Sicherheitsunterweisungen ( F³ )  für den Betrieb von Flurförderzeugen

- Regalprüfungen nach DIN EN 15635

- PackFlex Dienstleistungen

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Die Schulungen können entweder vor Ort beim Kunden oder im Logistikzentrum der Held GmbH durchgeführt werden. Der genaue Leistungsumfang der Regalprüfungen und PackFlex Dienstleistungen wird individuell mit dem Kunden abgestimmt.

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3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dem Angebot des Anbieters zu Schulungen, Sicherheitsunterweisungen oder PackFlex Dienstleistungen per E-Mail zustimmt.

Für Regalprüfungen kommt der Vertrag nach der vom Kunden ausgefüllten und unterschriebenen Auftragserteilung zur Regalprüfung zustande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

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4. Leistungsort und -zeit

Die Dienstleistungen finden entweder am Sitz des Kunden oder im Logistikzentrum der Held GmbH statt. Der genaue Zeitpunkt wird im Vorfeld zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgestimmt. Der Anbieter behält sich vor, Termine aus wichtigen Gründen zu verschieben. Wichtige Gründe umfassen unter anderem:

- Unvorhergesehene Ereignisse oder Notfälle

- Krankheit oder gesundheitliche Probleme

- Persönliche Verpflichtungen oder Konflikte

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In diesen Fällen wird der Kunde umgehend informiert, und ein neuer Termin wird in Abstimmung mit dem Kunden festgelegt. Es entstehen dadurch keine Kosten für den Kunden.

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5. Zahlungsbedingungen

Die Kosten für Schulungen und Sicherheitsunterweisungen richten sich nach den auf der Forkademy-Homepage angegebenen Preisen. Die Kosten für Regalprüfungen und PackFlex Dienstleistungen werden individuell mit dem Kunden vereinbart.

Zahlungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail zugestellt.

5.1 Nachhol- und Wiederholungstermine

Nachhol- oder Wiederholungstermine (z.B. bei nicht bestandener Theorie- oder Praxisprüfung) gelten als eigenständige Leistung und werden grundsätzlich pauschal gemäß den aktuell gültigen Preisen abgerechnet.

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die erneute theoretische Einweisung zu relevanten Themen sowie die vollständige praktische Prüfung.
Eine Abrechnung einzelner Prüfungsbestandteile ist ausgeschlossen.

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6. Stornierung und Rücktritt

Kunden können gebuchte Dienstleistungen bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung nach dieser Frist fallen Stornogebühren in Höhe von 50% der Kosten an. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

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7. Haftung

Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Der Anbieter haftet insbesondere nur für Schäden, die entstehen, wenn er seine Aufsichtspflicht in seiner Funktion als Ausbilder oder Regalprüfer fahrlässig oder vorsätzlich verletzt.

Für Personenschäden haftet der Anbieter im gesetzlichen Umfang. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste, die während der Durchführung der Dienstleistungen durch unsachgemäßen Gebrauch von Arbeitsmitteln oder Geräten entstehen, es sei denn, sie sind auf eine mangelhafte Leistung des Anbieters zurückzuführen. Der Anbieter haftet nicht für die persönlichen Gegenstände der Kunden während der Dienstleistung.

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8. Datenschutz

Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung einsehbar.

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9. Ersatzbescheinigungen und Teilnahme-Nachweise

9.1 Die Ausstellung von Teilnahme-, Befähigungs- oder Fahrausweisen (z. B. Staplerschein / Fahrausweis für Flurförderzeuge) erfolgt ausschließlich auf Basis einer dokumentierten Teilnahme an der Schulung einschließlich erfolgreich abgelegter theoretischer und praktischer Prüfung.

9.2 Ersatzbescheinigungen können nur ausgestellt werden, sofern die Teilnahme und Prüfung der jeweiligen Person in den Schulungsunterlagen von Forkademy Stapler-Schulungen eindeutig dokumentiert ist (z. B. durch Teilnehmerliste mit Unterschrift sowie Ausweis- oder Identifikationsdaten).

9.3 Liegt kein dokumentierter Nachweis über die Teilnahme und Prüfung vor, ist eine Ausstellung oder ein Ersatz eines Nachweises ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schulung durch einen Auftraggeber beauftragt oder bezahlt wurde.

9.4 Eine Rechnungsstellung oder Bezahlung der Schulung ersetzt keinen persönlichen Teilnahme- oder Qualifikationsnachweis.

9.5 Die Verantwortung für die Aufbewahrung ausgestellter Nachweise liegt nach Übergabe beim jeweiligen Teilnehmer bzw. beim beauftragenden Unternehmen. Forkademy Stapler-Schulungen archiviert Schulungs- und Prüfungsunterlagen gemäß den gesetzlichen und internen Aufbewahrungsfristen. Eine Kopie der ausgestellten Fahrausweise wird nicht archiviert.

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10. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist.

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